Aktuelle Rechtsprechung
Entscheidungen über die Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung sind aus juristischer Sicht binnen weniger Stunden zu treffen und erfordern ein hocheffizient funktionierendes Compliance-System. Falsche Ad-hoc-Mitteilungen können sogar den Vorwurf der Marktmanipulation begründen.
Unternehmen tun daher gut daran, sich auf solche Situationen rechtlich wie kommunikativ vorzubereiten und im Vorfeld z.B. zu überlegen: Ab welcher Konkretisierung einer Information des Leaks ist der Sachverhalt ad-hoc-pflichtig? Welche Kommunikationskaskade braucht es im Fall einer Ad-hoc-Mitteilung intern und extern? Wie bewahren die beteiligten Unternehmen in einem solchen Fall ihre Kommunikationshoheit? Sollte ein Unternehmen möglicherweise über die verpflichtenden Informationen in der Ad-hoc-Mitteilung hinaus bestimmte Eckdaten in den Markt geben? Wie funktioniert bei Selbstbefreiungen die Kommunikation mit der Aufsicht? Bei Gerichtsverfahren steht die Wissenszurechnung im Konzern sowie Schadensersatzforderungen der Aktionäre im Fokus des Interesses; zudem hat die BaFin die Sanktionen seit Inkrafttreten des MAR-Regimes deutlich erhöht.
Datum | Uhrzeit | Ort |
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29.04.2021 | 10.00 bis 12.00 Uhr |