– Klassifizierung der Wertpapierfirmen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Reportingpflichten durch die IFR / IFD
Die neue Verordnung (EU) 2019/2033 (Investment Firm Regulation – IFR) und die neue Richtlinie (EU) 2019/2034 (Investment Firm Directive – IFD) gestalten den Rahmen zu aufsichtsrechtlichen Anforderungen für Wertpapierfirmen neu.
Zentraler Inhalt des neuen Rahmenwerks ist die differenzierte Ausgestaltung von Aufsichtsanforderungen und -regelungen in Abhängigkeit von der Größe, Art und Komplexität der Wertpapierfirmen. Diese führt auch zu unterschiedlichen aufsichtsrechtlichen Meldeanforderungen hinsichtlich Meldeumfang und Meldefrequenz. Die vom Regulator getroffene Einteilung der Wertpapierfirmen in drei Klassen erleichtert die Bestimmung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen dabei erheblich. In diesem Web-Seminar möchten wir Ihnen einen Überblick über das neue Aufsichtsregime für Wertpapierfirmen und die Reporting-Auswirkungen der zukünftigen 3-Klassengesellschaft geben.
Datum | Uhrzeit | Ort |
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25.02.2021 | 10.00 bis 12.00 Uhr |