Nach neuem WpHG und den unmittelbar anwendbaren EU-Regelungen zu MiFID II | Mit aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung
Auch zwei Jahre nach Einführung des EU-Regelwerks MiFID II in die Praxis sind immer noch zahlreiche Fragen offen und der administrative Aufwand in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung hat sich deutlich erhöht. Anleger und Banken beschweren sich gleichermaßen über die Folgen: Telefonate werden aufgezeichnet und mit der Dokumentation ist viel Papier verbunden.
Die Anforderungen an die Konzepteure von Finanzprodukten bzw. an die Vertriebsunternehmen sind detailliert und umfangreich, insbesondere durch das Produktfreigabeverfahren mit der Bestimmung des Zielmarktes, durch die Kommunikation zwischen Hersteller und Vertrieb sowie durch den laufenden Produktüberprüfungsprozess.
Ausgehend von den zivil- und aufsichtsrechtlichen Grundlagen ist Ziel des Seminars die Darstellung aller – nach den Vorgaben der Gesetzgebung und den von der Rechtsprechung entwickelten Pflichten – Anforderungen an eine anleger- und objektgerechte Kundenberatung und Vermögensverwaltung zur Vermeidung von Haftungsfällen. Neben dem großen Anlageberatungsteil wird das Seminar in dem Teil zur Vermögensverwaltung auch auf die Vertragsgestaltung und Haftungsfragen nach den neuen Regelungen eingehen und sowohl Fragen des Produktfreigabeverfahrens wie auch der Auswirkungen der Marktstrukturvorgaben behandeln.
Datum | Uhrzeit | Ort |
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30.01.2020 bis 31.01.2020 | 1. Tag: 9.30 bis ca. 17.30 Uhr | 2. Tag: 9.00 bis ca. 14.00 Uhr | Eschborn / Ts. |