Zwischen „MaDepot“, Verwahrstellenrundschreiben und Reform des deutschen Depotrechts
Das Recht der Wertpapierverwahrung ist national und europäisch einem stetigen Wandel unterworfen und zudem in verschiedenen Rechtsquellen kodifiziert: Zu europäischen Vorgaben in der MiFID II/MiFIR treten die AIFM-Richtlinie und die OGAW-Richtlinie für das Fondsgeschäft hinzu. Diese Verordnungen bzw. Richtlinien werden ergänzt um Delegierte Verordnungen und Auslegungshinweise der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA.
National bestimmen das Depotgesetz, das Wertpapierhandelsgesetz, das Kapitalanlagegesetzbuch und verschiedene Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Rechtrahmen. Die Kumulation und Wechselbezüglichkeit der unterschiedlichen Rechtsquellen stellt eine besondere Herausforderung für den Rechtsanwender dar.
Das Seminar bietet einen Überblick über alle aktuellen Themen des Verwahrrechts. Schwerpunkt ist der Entwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Erbringung des Depotgeschäfts und den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaDepot). Das Seminar umfasst thematisch aber auch alle anderen europäischen und nationalen Rechtsentwicklungen.
Das Programm wird im Falle zwischenzeitlicher neuerer regulatorischer Entwicklungen angepasst und aktualisiert.
Datum | Uhrzeit | Ort |
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06.11.2018 | 9.30 bis ca. 17.30 Uhr | Eschborn / Ts. |